Weiterbildung zur Praxisanleitung
Eine in mehrfacher Hinsicht bedeutsame Schlüsselaufgabe in der Pflege ist die Praxisanleitung in der Pflege. Nicht erst die Herausforderungen des neuen Pflegeberufegesetzes und die damit verknüpfe gemeralistische Pflegeausbildung haben deutlich werden lassen, wie wichtig Kompetenzen und insbesondere die Entwicklung von Kompetenzen zur Unterstützung und Begleitung von Lernenden in der Pflege. Wertekonzepte Speyer entwickelt, plant und führt die 300 Weiterbildungsstunden umfassende Weiterbildung als Dienstleistung für andere Bildungsträger durch.Curriculum und Durchführung der Weiterbildungen zur Praxisanleitung sind staatliche geregelt und durch entsprechende Weiterbildung- und Pfüfungsordnungen geregelt.

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter Fortbildung – Pflichtfortbildung gem. §4 PflAPrV – 2020
Infolge des neuen Pflegeberufegesetz – PflBG sind in kurzer Folge auch die Pflegeberufe Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV und die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV erlassen worden. Die relevanten Gesetze und Verordnungen regeln ab dem [01.01. 2020] u.a. auch die praktische Ausbildung in den Pflegeberufen mit dem Ziel die Praxisanleitung in der Pflege aufzuwerten und die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter zu profilieren bzw, zu optimieren. Erreicht werden soll dies vor allem durch die Auflage (§ 6 Abs. 3 PflBG, § 4 Abs. 1 PflAPrV), dass mindestens 10 % der auf den jeweiligen Einsatz bezogenen praktischen Ausbildungsstunden des Ausbildungsplans durch entsprechend qualifizierte Praxisanleiter/innen in den Ausbildungseinrichtungen (§ 4 Abs. 2, 3 PflAPrV ) erfolgen müssen und die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter neben dem Nachweis der beruflichen Qualifikation zur Praxisanleitung auch den Nachweis einer fortlaufenden jährlich zu absolvieren und nachzuweisenden 24 Stunden umfassenden berufspädagogischen beinhaltet

Wertekonzepte Speyer plant, organisiert und führt die für die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter gesetzlich vorgeschriebene jährliche Pflichtfortbildung mit einem Umgang von 24 Fortbildungsstunden durch. Die Fortbildung beinhaltet aktuelle rechtliche, organisatorische, didaktische, methodische, lernortspezifische und prüfungsrelevante Themen im Zusammenhang der praktischen Durchführung von Praxisanleitungen. Die Themen werden jährlich aktualisiert und vor dem Hintergrund der jeweils aktuellen Herausforderungen und Bestimmungen vermittelt.